Das steckt dahinter
Verschiedene Berichtsstandards wie Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK), CDP oder Global Reporting Initiative (GRI) formulieren unterschiedliche Anforderungen an Unternehmen im Hinblick auf nachhaltige Lieferkettenstrategien und -management. Aber Unternehmen werden auch auf gesetzlicher Ebene immer stärker in die Pflicht genommen, ihre Liefer- und Dienstleistungsketten nachhaltig auszurichten, z. B. durch die europäische Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder die europäische Lieferketten-Richtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD). Letztere hat im Dezember 2023 mit der Einigung zwischen Rat und Parlament einen weiteren Meilenstein zu ihrer Verabschiedung erreicht, welche nun im Laufe des Jahres 2024 erwartet wird.
Die Anforderungen umfassen u. a. eine Grundsatzerklärung zur Anerkennung der unternehmerischen Verantwortung, die Analyse ökologischer und menschenrechtlicher/sozialer Risiken, aber auch Chancen bei unmittelbaren und – anlassbezogen – auch bei mittelbaren Lieferanten, die Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Einführung eines Beschwerdemechanismus, die Dokumentation und Berichterstattung sowie die Einführung eines kontinuierlichen Sorgfaltspflichtenmanagementsystems.